Freitag, 29. März 2024

Bundesrat beschließt freien Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur

Der Bundesrat hat am 12. Mai der Ergänzung zur Ladesäulenverordnung zugestimmt, welche den Zugang und die Abrechnung beim Laden von Elektrofahrzeugen regelt. So soll ein einheitliches, interoperables Ladesystem für alle Nutzer ermöglicht werden. Die erste Ergänzung der bestehenden Ladesäulenverordnung durch die Bundesregierung klärt wichtige Fragen vor allem zu Ablauf und Abrechnung von Ladevorgängen. Insbesondere fordert sie die Möglichkeit für punktuelles Aufladen: Dem Nutzer muss an sämtlichen öffentlich zugänglichen Ladepunkten das Aufladen möglich sein, ohne eine längerfristige vertragliche Bindung eingehen zu müssen. Die Interessengruppe Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) bewertet den Gesetzesvorstoß positiv. Der zügige Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur sei zentral für einen erfolgreichen Markthochlauf bei Elektrofahrzeugen.

Ladestationen für Elektroautos sollen einheitlich werden. Quelle: Shutterstock

Einheitliche Lademöglichkeiten
Die Verordnung schreibt nun vor, dass der Ladesäulenbetreiber eine von vier Varianten für punktuelles Laden wählt. Entweder kann der Nutzer sein Fahrzeug kostenlos oder bargeldbasiert ohne Authentifizierung laden, oder die Ladung erfolgt bargeldlos mit einem kartenbasierten oder einem webbasierten Zahlungsverfahren, für welches die Ladesäule eine Authentifizierung ermöglicht. Für Nutzer und Betreiber schafft die ergänzende Verordnung mit einheitlichen Standards bei Steckern und Ladeleistungen Verlässlichkeit. Für Europa sind überall die einheitlichen Ladeschnittstellen Combined Charging System (CCS) mit dem Stecker Typ 2 und Combo 2 vorgesehen. Durch diese Maßnahmen werde eine flächendeckende, anbieterübergreifende Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sichergestellt. Henning Kagermann, Vorsitzender der NPE, hebt deshalb hervor: „Für die Nutzer stellt die neue Ladesäulenverordnung sicher, dass sie ihr Elektrofahrzeug überall problemlos laden können. Sie finden einheitliche Ladestecker vor und haben direkten Zugang bei jedem Ladepunktanbieter am Markt. Unterschiedliche Ladeszenarien vom Normalladen bis zum Schnellladen bieten für jedes Nutzungsverhalten eine praktikable Lösung.“ Die Kompatibilität im Ladeablauf und bei der Festlegung der jeweiligen Ladeleistung sei damit sichergestellt.
Von den europäischen Automobilherstellern wird CCS bereits standardmäßig in ihren aktuellen elektrischen Fahrzeugmodellen angeboten. „Auch infrastrukturseitig werden die Voraussetzungen für CCS bereits erfüllt und angeboten. Nutzer und Investoren können sich auf die gesetzten Standards verlassen. Dies zeigt: Verbindliche Normen schaffen Investitionssicherheit für alle Beteiligten und werden deshalb von der NPE AG 4 aktiv vorangetrieben. Mit ihrem Beitrag zur Ergänzung der Ladesäulenverordnung hat die Arbeitsgruppe Normung, Standardisierung und Zertifizierung einen zentralen Teil ihrer Arbeit erfolgreich abgeschlossen“, so Dr. Norbert Verweyen, Geschäftsbereichsleiter Effizienz bei innogy SE und stellvertretender Vorsitzender der NPE-Arbeitsgruppe 4 für Normung, Standardisierung und Zertifizierung. Die Ladesäulenverordnung stärke die Elektromobilität in Deutschland und leiste auf diese Weise einen wichtigen Beitrag, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen und um Herausforderungen im Mobilitätssektor wie Lärm und Luftverschmutzung zu bewältigen.

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